AGB Hundetagesstätte

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Tagesstättenvertrages. Jeder Hundehalter, der mit dem Hundezentrum BunterHund einen Vertrag abschließt, erklärt sich mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
 
Für die Inobhutnahme eines Hundes sind ein aktueller voller (bei Welpen altersgemäßer) Impfschutz des Hundes, sowie eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung Voraussetzung. Auf Verlangen hat der Hundehalter die Nachweise (EU-Heimtierausweis, Versicherungsschein) vorzuzeigen.
 
Besonderheiten bei der Aufnahme von sogenannten Listenhunden. Diese werden gerne aufgenommen soweit sie den Wesenstest bestanden haben (sobald dieser gesetzlich gefordert ist, Junghunde die ihn noch nicht machen müssen werden auch ohne ihn aufgenommen) und der Halter die nötige Sachkunde beim Veterinäramt abgelegt hat. 
 
Der Hundehalter versichert, nach bestem Wissen und Gewissen, dass sein Hund unter keiner ansteckenden Erkrankung oder einem Parasitenbefall leidet. Chronische Erkrankungen, besondere Aggressivität/Ängstlichkeit oder rasseuntypische Auffälligkeiten in dem Verhalten des Hundes sind vor der Inobhutnahme mitzuteilen.
 
Vor der Aufnahme des Hundes in die Tagesunterbringung werden Hund und Halter von einem der Trainer begutachtet und die Passung in die bestehende Gruppe ermittelt. Das Hundezentrum BunterHund behält sich vor Hunde die nicht in die bestehende Gruppe passen abzulehnen. Diese Begutachtung ist Kostenlos. 
 
Während der Aufenthalte sollte der Hundehalter selbst erreichbar sein oder einen Notfallkontakt hinterlegen. 
 
Das Hundezentrum BunterHund behält sich vor Hunde die eine gesteigerte Aggressivität, trotz vorheriger Begutachtung zeigen, unverzüglich von der Gruppe auszuschließen und dem Halter bzw. seinem Notfallkontakt zur Abholung bereit zu stellen. Ebenso verhält es sich bei zu stark lärmenden Hunden.
 
Das Hundezentrum BunterHund verpflichtet sich dazu umgehend den Halter oder den Notfallkontakt zu benachrichtigen, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. In diesen Fällen wird der Hund zur Abholung im Hundezentrum bereitgestellt. 
 
Bei einer Tagesunterbringung geht das Hundezentrum BunterHund davon aus das der Hund zu Hause gefüttert wird. Sollte während der Tagesunterbringung eine zusätzliche Fütterung aus gesundheitlichen Gründen oder bei einem Welpen/Junghund nötig sein, so ist ausreichend Futter vom Hundehalter zur Verfügung zu stellen. Hundenäpfe sind vorhanden und sollten nicht mitgebracht werden. 
 
Der Hundehalter verpflichtet sich für die Zeit der Unterbringung ausreichend Futter für den Hund zur Verfügung zu stellen. Sollte das Futter nicht ausreichen, gestattet der Hundehalter dem Hundezentrum BunterHund eigenes Futter zu verabreichen und die Kosten dem Tierhalter in Rechnung zu stellen. Übriges mitgebrachtes Futter wird von dem Hundezentrum BunterHund bei Abholung an den Hundehalter ausgehändigt.


Der Tierhalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Hund in einem eingezäunten, sicheren Gelände des Hundezentrums BunterHund, ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen, geführt werden darf und steht für die entsprechenden Risiken ein. 
Es werden keine Spaziergänge mit den Hunden durchgeführt, der einzige Auslauf ist das eingezäunte Grundstück des Hundezentrums. Ausnahmen erfolgen nach Absprache mit dem jeweiligen Hundebesitzer. 
 
Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Dies bezieht sich insbesondere auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen (dies ist bei einer Gruppenhaltung immer möglich) oder eventueller Ansteckung mit Krankheiten, Parasiten oder ähnlichem, sowie auf Hunde, die zum Ausbrechen neigen.
 
Die Haftung des Hundezentrums BunterHund für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
 
Läufige Hündinnen können aus logistischen Gründen aktuell nicht aufgenommen werden. Für etwaige Schäden einer läufigen Hündin (ungewollte Deckung usw.) haftet der Hundehalter. Dies gilt auch für eine weiße Läufigkeit.
Sollte dennoch eine Läufigkeit bei einer Hündin festgestellt werden, so ist sie unverzüglich vom Hundehalter oder dem benannten Notfallkontakt abzuholen. 
 
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass, für den Fall, dass der Hund erkranken oder sich verletzen sollte, der Hund tierärztlich versorgt wird. Die hierbei entstehenden Kosten und etwaige Folgekosten für den Tierarzt, Medikamente etc. werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
 
Erkrankungen jeglicher Art des Hundes, sowie der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes sind vom Hundehalter bekannt zu geben. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
 
Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Hundehalter oder der benannte Notfallkontakt unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb eines halben Tages nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei dem Hundezentrum BunterHund. Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Hundehalter getragen.

 
Beim Ableben eines Tieres verpflichtet sich die Villa BunterHund umgehend den behandelnden Tierarzt, sowie den Hundehalter oder den Notfallkontakt zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzuklären.
 
Für eine Erkrankung, Verendung des Tieres, Euthanasie des Hundes auf tierärztliche Anordnung wird von dem Hundezentrum BunterHund keine Verantwortung übernommen und jegliche Haftung diesbezüglich ausgeschlossen.
 
Wird ein Hund nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt, so hat das Hundezentrum Bunter Hund 14 Tage nach vereinbartem Abholungstermin und erfolgloser einmaliger Aufforderung zur Abholung, das Recht das Tier in das zuständige Tierheim zu überstellen, weiterzuvermitteln oder woanders unterzubringen.
Das Hundezentrum BunterHund ist in diesem Fall berechtigt zusätzliche Unterbringungstage, Futter- und sonstige anfallende Kosten dem Hundehalter in Rechnung zu stellen. 
  
Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.
 
Etwaige in der Obhut entstandene zusätzliche Kosten (Tierarzt, Aufenthalt in Klinik, Operationen, Medikamente, etc.) müssen von dem Tierhalter bei Abholung des Hundes sofort beglichen werden. 
 
Die aktuellen Preise sind der Homepage des Hundezentrums BunterHund zu entnehmen.


Soll ein Platz für den Hund freigehalten werden, aufgrund längerer Krankheit oder Läufigkeit des Hundes, bzw. Urlaub des Besitzers, so ist der Platz auch für diese Zeit zu bezahlen. 

 

Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Tagesstätte geschlossen.

 

Bei Urlaub oder Erkrankung der betreuenden Person wird schnellstmöglich für qualifizierte Vertretung gesorgt.
 
Die Bring- und Abholzeiten sind der Homepage des Hundezentrums BunterHund zu entnehmen. Eine Frühere oder Spätere Abholung kann unter besonderen Umständen mit dem Hundezentrum abgesprochen werden. Allerdings sind wir darauf bedacht dies nach Möglichkeit zu vermeiden, da sonst immer wieder Unruhe in die Gruppe kommt und das auch für die Hunde nicht zumutbar ist. 
 
Das Hundezentrum BunterHund ist dazu berechtigt, Foto- als auch Videoaufnahmen von den sich in der Obhut befindlichen Hund zu machen und diese für ihre eigenen uneingeschränkten Zwecke (Werbung, Website, Schulung) zu verwenden.

Das Hundezentrum BunterHund garantiert, sämtliche Datenschutzrichtlinien in Bezug auf Tierhalter und Hund einzuhalten. Sämtliche Daten des Betreuungsvertrages dienen lediglich der internen Bearbeitung des Hundezentrum BunterHund oder einer tierärztlichen Vorstellung des Hundes. 

Durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erkennt der Hundehalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an. 

Der Vertrag für die Tagesbetreuung wird nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte. 


Individuelle Absprachen zwischen dem Hundehalter und der Villa BunterHund sind im Vertrag zu ergänzen und von beiden Parteien unterschrieben werden.


Die Kündigungsfristen der Laufzeitverträge der Hundetagesstätte beläuft sich auf 3 Tage vor der Beendigung der Laufzeit. Wird der Vertrag nicht gekündigt verlängert er sich automatisch um die gebuchte Laufzeit.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile. 
Gerichtsstand ist Weinheim.